Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Klaus Stass, bidfluencer, Gewerbestraße 7, 84098 Hohenthann, Deutschland, Telefon: +49 (0) 8784 – 23220849, E-Mail: contact@bidfluencer.de, Internet: bidfluencer.de (nachfolgend geschlechtsneutral „Auftragnehmer“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Auftraggeber“, gemeinsam auch „Parteien“). Verwendet der Auftraggeber entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen; es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.

1.2 Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.4 Die Leistungen des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer gem. der Ziffer 1.3. dieser AGB. Der Auftragnehmer kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist. Dieses kann z.B. durch Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Mitgliedstaats der Europäischen Union und einen Nachweis seiner Ansässigkeit oder durch sonstige geeignete Legitimationsnachweise (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) erfolgen. Die für den Legitimationsnachweise erforderlichen Daten sind vom Auftraggeber vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

1.5 Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Auftragnehmer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Im Einzelfall getroffene, individuell geschlossene Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang und werden von diesen AGB lediglich ergänzt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Vertragsgegenstand bestimmt sich nach den einzelnen Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist zu keinen Leistungen verpflichtet, die nicht im Einzelnen zwischen den Parteien vereinbart sind.

2.2 Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Marketings und der Digitalisierung (nachfolgend „Leistungen“). Sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird, liegt die Verantwortung für die Projektsteuerung und den Projekterfolg beim Auftraggeber.

2.3 Für Verträge über die Erstellung der für den offiziellen Internetauftritt des Auftraggebers erforderlichen Website (nachfolgend „Website“) und/oder die Entwicklung einer Vertragssoftware nebst Anwender- und Entwicklungsdokumentation (nachfolgend „Vertragssoftware“, gemeinsam mit Website „Software“) durch den Auftragnehmer sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an der Software gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht etwas Abweichendes geregelt ist.

2.4 Hostingleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber keine Systemressourcen auf einem virtuellen Server zur Verfügung. Soweit nicht anders vereinbart, erstellt der Auftragnehmer keine Sicherungskopien der vom Auftraggeber abgelegten Inhalte bei den vom Auftraggeber beauftragten Hostingdienstleister. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, ausreichende Sicherungskopien seiner beim Hostingdienstleister abgelegten Inhalte zu erstellen.

2.5 Sofern zwischen Parteien vereinbart wird, kann der Auftragnehmer nach der Fertigstellung die Wartung und Pflege der Website nach einem gesondert abzuschließenden Wartungs- und Pflegevertrag übernehmen. Im Rahmen eines Wartungsvertrags schuldet der Auftragnehmer ausschließlich die technische Aktualisierung der Website und nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.

2.6 Eine Rechts- oder Steuerberatung ist nicht Gegenstand dieses Vertrags.

3. Leistungen, Pflichten des Auftragnehmers und Leistungsänderungen

3.1 Der Auftragnehmer bietet seine Leistungen sowohl vor Ort beim Auftraggeber bzw. in seinen Geschäftsräumen als auch online (z.B. per Online-Video-Konferenz) an. Der Inhalt der Leistungen ist aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung aus der Rechnung des Auftragnehmers zu entnehmen.

3.2 Bei Leistungen vor Ort beim Auftraggeber erbringt der Auftragnehmer diese an einem zwischen den Parteien vereinbarten Ort bzw. in seinen Geschäftsräumen im persönlichen Kontakt mit dem Auftraggeber.

3.3 Bei Online-Leistungen erbringt der Auftragnehmer seine Leistungen ausschließlich in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel. Hierzu benötigt der Auftraggeber insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie eine Anwendungssoftware. Für die Bereitstellung der Anwendungssoftware kann der Auftragnehmer Dienste Dritter in Anspruch nehmen. Die Systemvoraussetzungen findet der Auftraggeber in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers. Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Eine Haftung des Auftragnehmers aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels dieser beim Auftraggeber ist ausgeschlossen.

3.4 Die konkrete Leistungsverpflichtung, Inhalt und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen bestimmen sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website bzw. aus der Rechnung des Auftragnehmers unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.

3.5 Der Auftragnehmer ist grundsätzlich nicht berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Auftraggebers aufzutreten, insbesondere Verhandlungen zu führen oder Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Auftraggeber abzugeben. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers.

3.6 Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Auftragnehmer aber nicht im Falle der Erbringung von Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB. Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr dafür, dass sich beim Auftraggeber ein bestimmter Erfolg einstellt oder, dass der Auftraggeber ein bestimmtes Leistungsziel erreicht.

3.7 Der Auftragnehmer schuldet das pflichtgemäße Bemühen um eine optimierte Platzierung bei den Internetdiensten (z.B. Google) unter fachkundiger Berücksichtigung der bekannten Geschäftsinformationen des Auftraggebers sowie der bekannten Parameter der Internetdienste, die für deren Platzierung relevant sind. Ein bestimmter Erfolg deren Platzierung ist jedoch nicht geschuldet, da dieser von den nicht offenkundigen Algorithmen des jeweiligen Internetdienstes abhängt. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür daher keine Haftung für Platzierungsergebnisse.

3.8 Der Auftragnehmer erbringt seine werkvertraglichen Leistungen nach allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Beachtung aller behördlichen sowie gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.

3.9 Der Auftragnehmer ist in der Wahl des Leistungsorts grundsätzlich frei. Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit an einem bestimmten Ort, ist der Auftragnehmer dort zur Leistungserbringung verpflichtet. Der Auftragnehmer ist in der Einteilung seiner Arbeitszeit frei. Er hat sich jedoch für die Zusammenarbeit der Parteien und für die Einhaltung von Terminen mit dem Projektleiter des Auftraggebers abzustimmen.

3.10 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich in Schriftform informieren, wenn er Hindernisse oder Beeinträchtigungen erkennt oder erkennen musste, die Auswirkung auf seine Leistungserbringung haben können.

3.11 Der Auftragnehmer behält sich vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den Auftraggeber nicht zumutbar. Der Auftragnehmer behält sich darüber hinaus vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,

    • soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
    • soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
    • soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
    • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Auftraggeber ist; oder
    • wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Auftraggeber ist.

Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Leistungen des Auftragnehmer stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.

4. Personal und Subunternehmer

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Der Auftragnehmer kann seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal erbringen. Er ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers nichts anderes ergibt, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person für die Leistungserbringung.

5. Vertragsschluss und Vertragssprache

5.1 Die Angebote des Auftragnehmers auf der Website sind freibleibend und unverbindlich. Vor der Weitergabe der Angebote und/oder sonstiger Unterlagen an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

5.2 Die Beauftragung der vom Auftraggeber zuvor ausgewählten Leistungen gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung nichts anderes ergibt, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsangebot des Auftraggebers innerhalb der vom Auftragnehmer im Angebot genannten angemessenen Annahmefristnach Zugang beim Auftragnehmer anzunehmen.

5.3 Die Annahme erfolgt entweder,

    • indem der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Annahmeerklärung (z.B. durch Übersendung der Rechnung) in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Annahmeerklärung beim Auftraggeber maßgeblich ist, oder
    • indem der Auftragnehmer den Auftraggeber nach Abgabe von dessen Beauftragung zur Zahlung auffordert, oder
    • indem der Auftragnehmer mit der Ausführung der beauftragen Leistungen auf Anforderung des Auftraggebers beginnt und dieses dem Auftraggeber anzeigt.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Auftraggeber zu laufen. Die Frist endet mit dem Ablauf der vom Auftragnehmer im Angebot genannten angemessenen Annahmefrist. Nimmt der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Auftraggeber nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

5.4 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

5.5 Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber hat die Leistungen des Auftragnehmers durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Auftragnehmer:

    • alle erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen
    • zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu seinen Räumlichkeiten und Zugang zu seinen Mitarbeitern bzw. Subunternehmern gestatten
    • Zugang zu seinen IT-Systemen (z.B. CRM-System, Website, Social-Media-Account) einräumen

sofern diese Leistungen vertraglich nicht in den Pflichtenkreis des Auftragnehmers fallen. Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für den Auftragnehmer unentgeltlich zu erbringen.

6.2 Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Daten zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen.

6.3 Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer ferner jederzeit einen gesicherten Zugang zu seinen Websites in dem vom Auftragnehmer vorgegebenen Umfang gewähren. Dabei hat der Auftraggeber auch sicherzustellen, dass über diese Zugänge keine Schadsoftware, Trojaner oder sonstige Malware auf die Webseiten und Server des Auftraggebers gelangen kann. Insbesondere zur Vermeidung von Sicherheitsrisiken wird der Auftraggeber in diesem Zusammenhang auch sicherstellen, dass der Auftragnehmer ausschließlich Zugriff auf die von diesem gewünschten bzw. benannten Bereiche erhält und jedenfalls keinen Zugriff auf personenbezogene Daten hat.

6.4 Ferner sichert der Auftraggeber zu, dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-, Patent-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Schutzrechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf den Auftragnehmer übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang.

6.5 Sofern der Auftragnehmer die Texte und Überschriften der Anzeigen erstellt und die Anzeigenkampagnen bei den Internetdiensten z.B. Google Adwords, Bing Search (nachfolgend „Internetdienste“) einrichtet, beauftragt der Auftragnehmer die Anzeigenkampagnen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers bei den Internetdiensten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Vollmachten oder Registrierungsbestätigungen zu erteilen.

6.6 Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die telemedien- sowie presserechtliche und wettbewerbsrechtliche sowie die marken- und urheberrechtliche Verantwortung für den Inhalt der Website des Auftraggebers, trägt ausschließlich der Auftraggeber. Die inhaltliche Gestaltung des redaktionellen Teils der Website obliegt gleichfalls weiterhin ausschließlich dem Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Vorstehendes gilt nicht, soweit der Auftragnehmer die redaktionellen Inhalte erstellt.

6.7 Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber vorformulierte Rechtstexte (z.B. Datenschutzerklärung oder Impressum) bereitstellt, handelt es sich lediglich um unverbindliche Vorschläge bzw. um einen Platzhalter, die nicht Teil dieses Vertrags sind und für die der Auftragnehmer keine Haftung übernimmt. Der Kunde ist selbst verantwortlich, diese zu überprüfen bzw. durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

6.8 Sofern der Auftragnehmer Inhalte für den Auftraggeber erstellt oder Anpassungen oder Änderungen von Inhalten vornimmt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die durch den Auftragnehmer erstellten Inhalte vor der Veröffentlichung auf Ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen sowie zu genehmigen. Der Auftraggeber wird die erforderlichen Genehmigungen unverzüglich erteilen, damit der Arbeitsablauf des Auftragnehmers nicht beeinträchtigt wird und dieser in der Lage ist, die Folgearbeiten ohne Mehrkosten und Qualitätsrisiko zu erbringen. Die Inhalte gelten als genehmigt, sofern der Auftragnehmer keine Korrektur- und/oder Änderungswünsche innerhalb der vorgenannten Frist vom Auftraggeber in Schrift- oder Textform erhält.

6.9 Kommt der Auftraggeber seinen zuvor genannten Mitwirkungspflichten nicht nach und kann der Auftragnehmer aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. Dem Auftragnehmer entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte des Auftragnehmers auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.

6.10 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, eine Beauftragung des Auftraggebers abzulehnen, wenn dieser dem Auftragnehmer Inhalte überlässt, die gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ein Verstoß liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber verfassungsfeindliche, rassistische, fremdenfeindliche, diskriminierende, beleidigende, Jugend gefährdende und/oder Gewalt verherrlichende Inhalte überlässt.

7. Pflichten des Auftraggebers und Abnahme der Website bzw. Software

7.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer spätestens zu dem zwischen den Parteien vereinbarten Zeitpunkt eigenverantwortlich und unentgeltlich die zur Erstellung der Website bzw. Software erforderlichen Inhalte und Daten sowie einen gegebenenfalls erforderlichen Zugang zu seinen IT-Systemen zur Verfügung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Website bzw. Entwicklung der Software verfolgten Zweck zu erreichen.

7.2 Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten und Daten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Auftraggebers zu verwendenden Texte, Photographien, Grafiken und Tabellen.

7.3 Die in den Ziffern 7.1. und 7.2. umschriebenen Daten werden dem Auftragnehmer in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

7.4 Nach vollständiger Übergabe und Installationfertig gestellten Software wird eine einwöchige Testphase vereinbart. Diese beginnt mit der vollendeten Installation der die Website enthaltenden Software bzw. der Software. Die Testphase ermöglicht dem Auftraggeber eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Software und ihrer Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Auftragnehmers und eine Überprüfung auf etwaige sonstige Mängel hin.

7.5 Der Auftraggeber wird während der Testphase auftretende Fehler der Software dem Auftragnehmer in Text- oder Schriftform (per Brief oder E-Mail) anzeigen. Der Auftragnehmer steht dem Auftraggeber auch während der Testphase zur Verfügung, um gerügte Mängel der Software unverzüglich zu untersuchen und zu beheben.

7.6 Sollten noch während der Testphase Fehler der Software auftreten und zeigt der Auftraggeber diese Fehler dem Auftragnehmer in Text- oder Schriftform (per Brief oder E-Mail) an, so verlängert sich die Testphase bis zur Behebung des Fehlers und um eine sich daran anschließende angemessene Prüfungsfrist.

7.7 Treten während der Testphase auch während eines Lastbetriebes keine wesentlichen Fehler auf oder werden dem Auftragnehmer keine wesentlichen Fehler schriftlich angezeigt, so wird der Auftraggeber eine Erklärung in Textform (per E-Mail) abgeben, dass die fertig gestellte Software in vertragsgemäßem Zustand fertiggestellt worden ist (Abnahme). Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für den Server, die Datenleitungen, den Internet-Zugang der Nutzer etc.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

8.1 Die Leistungen des Auftragnehmers werden nach Aufwand vergütet. Sofern sich aus dem Angebot des Auftragnehmers nichts anderes ergibt, versteht sich die Vergütung in EURO und ist ein Nettopreis zzgl. der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.2 Der Auftragnehmer hat darüber hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen und nachgewiesenen Aufwendungen einschließlich der Reise- und Unterbringungskosten. Die Reisekosten werden mit 0,40 EURO je gefahrenem Kilometer vergütet.

8.3 Werbekosten und/oder Kosten für Fremdleistungen Dritter (nachfolgend „Kosten“, B. für externe Dienstleister) sind nicht in der Vergütung des Auftragnehmers enthalten. Die Kosten werden dem Auftragnehmer von dem Dritten gesondert in Rechnung gestellt und sind von dem Auftragnehmer direkt an den Dritten zu entrichten. Der Auftraggeber hat diese Kosten an den Auftragnehmer zu erstatten.

8.4 Die Vergütung und Aufwendungsersatz sind jeweils 14 Tage nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers maßgebend.

8.5 Mit der Vergütung sind alle Vergütungsansprüche des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Erbringung der Arbeitsleistung und der Einräumung der Rechte gem. Ziffer 9. dieses Vertrags, abgegolten.

8.6 Sofern zwischen den Parteien nicht anderes vereinbart wird, werden die erbrachten Leistungen und getätigten Aufwendungen nachträglich monatlich in Rechnung gestellt.

8.7 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für Mahnverfahren oder Inkasso) vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Im Falle überfälliger Forderungen werden eingehende Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung angerechnet.

8.8 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Auftragnehmers gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.

8.9 Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Auftragnehmer erforderlich.

8.10 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Auftragnehmers auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so ist der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

9. Rechteeinräumung für Arbeitsergebnisse

9.1 Arbeitsergebnisse sind sämtliche durch die Tätigkeit des Auftragnehmers im Rahmen dieses Vertrags gefertigten Berichte, insbesondere Dokumentationen, Dokumente, Entwürfe, grafische Darstellungen, Projektskizzen, Präsentationen, Software-Programme, Software-Architekturen, Softwaredesign, Zeichnungen und Grafiken.

9.2 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen mit vollständiger Zahlung das zeitliche und örtliche unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Arbeitsergebnisse nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden. Die Arbeitsergebnisse dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers vervielfältigt, verbreitet, verwertet, bearbeitet, übersetzt, nachgedruckt oder weitergegeben werden.

9.3 Das Recht an den Arbeitsergebnissen nach Ziffer 9.2. umfasst auch das Recht, Arbeitsergebnisse für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen zu nutzen.

9.4 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung das ausschließliche und unbeschränkte Recht ein, die vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellte Software einschließlich der dazu gehörenden Unterlagen, Skizzen, Entwürfe, Dokumentation sowie des Quellcodes in sämtlichen bei Vertragsschluss bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere diese in allen Medien zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie Dritten Sublizenzen zur Verwendung der Software jedweden Umfangs einzuräumen. Diese Rechtegewährung umfasst sämtliche urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an der Software ab deren jeweiliger Entstehung, insbesondere auch sämtliche Rechte an der vom Auftragnehmer geschaffenen Benutzeroberfläche („look and feel“), das Online- und Internet-Recht sowie das Recht zur Verfügungstellung auf Abruf („on demand“-Recht).

10. Haftung für Mängel an der Website und/oder Software

10.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erstellte Software vertragsgemäß erstellt ist und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern.

10.2 Der Auftragnehmer erbringt die Gewährleistung durch Nachbesserung oder Lieferung eines fehlerfreien Programmstandes oder einer fehlerfreien Dokumentation. Gelingt die Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Auftraggeber die Rechte gemäß §§ 634, 635 BGB geltend machen oder nach fruchtlosem Ablauf einer dem Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung schriftlich gesetzten angemessenen Frist die Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer oder eigene Mitarbeiter nach Maßgabe des § 637 BGB auf Kosten des Auftragnehmers ausführen lassen.

10.3 Die Haftung für Mängel beträgt zwölf (12) Monate beginnend mit der vollständigen Abnahme gem. Ziffer 7. dieser AGB.

11. Haftung für Schäden und Freistellung des Auftragnehmers

11.1 Hinsichtlich der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt:

    • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
    • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
    • bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;

soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

11.2 Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 11.1. unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

11.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

11.4 Machen Dritte gegen den Auftragnehmer Ansprüche im Zusammenhang mit einer Verletzung von Rechten gegenüber dem Auftragnehmer geltend, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen und etwaige darüber hinausgehende Kosten und Schäden ersetzen, insbesondere den Auftragnehmer von den Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung freistellen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Verletzung auf einem Verstoß des Auftragnehmers gegen seine vertraglichen Pflichten, aus diesem Vertrags beruht, und/oder wenn der Auftraggeber die Verletzung der Rechte Dritter bzw. gesetzlichen Bestimmungen nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer im Rahmen des Zumutbaren durch Bereitstellung von Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber den Dritten zu unterstützen.

12. Vertragslaufzeit und Kündigung

12.1 Der Vertrag bei den Leistungen beginnt mit dem Vertragsschluss und wird unbefristet, mindestens jedoch für die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers auf der Website und abhängig vom gewählten Leistungspaket angegebene Vertragslaufzeit von 1 Monat oder 12 Monaten (Mindestlaufzeit) geschlossen. Während der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich automatisch jeweils um die gewählte Vertragslaufzeit von 1 oder 12 Monate und kann dann jeweils wieder mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.

12.2 Sofern der Auftragnehmer eine Website erstellt und/oder Software entwickelt, beginnt der Vertrag mit Vertragsschluss und endet, wenn die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

12.3 Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Zur Kündigung aus wichtigem Grunde ist der Auftragnehmer insbesondere berechtigt, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

12.4 Der Vertrag kann in Schrift- oder Textform (z.B. per E-Mail oder per Brief) gekündigt werden.

12.5 Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten; im Fall einer durch den Auftragnehmer schuldhaft verursachten außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber gilt dies nur, soweit die erbrachten Leistungen für den Auftraggeber nutzbar sind.

13. Geheimhaltung und Datenschutz

13.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen dieses Vertrages zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“), insbesondere Informationen, Daten, Ideen, Konzepte und Businessmodelle, Methoden und Know-how vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für Informationen deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie er eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

13.2 Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich für die vertragsgemäße Leistungserbringung und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei verwertet, an Dritte weitergegeben oder sonst genutzt werden. Im Übrigen ist die Verwertung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung vertraulicher Informationen ausgeschlossen, es sei denn, die jeweilige Partei ist gesetzlich zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt bzw. verpflichtet. Sofern gesetzlich zulässig, wird die berechtigte bzw. verpflichtete Partei die jeweils andere Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

13.3 Die Parteien werden die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, (freien) Mitarbeitern oder Dritten, denen vertrauliche Informationen weitergegeben und offengelegt werden, mit der Maßgabe auferlegen, dass die Geheimhaltungspflicht auch über das Ende des jeweiligen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht soweit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.

13.4 Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen sind vertrauliche Informationen, die

13.4.1 bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich allgemein bekannt wurden, ohne gegen die Geheimhaltungspflicht zu verstoßen;

13.4.2 die jeweils andere Partei unabhängig von diesem Vertrag oder der betroffenen Partei selbst entwickelt hat;

13.4.3 die jeweils andere Partei von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der betroffenen Partei ohne Geheimhaltungsverpflichtung erhalten hat; oder

13.4.4 die von Gesetzes wegen oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden dürfen bzw. müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu berechtigte bzw. verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber rechtzeitig informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.

Der Nachweis für das Vorliegen einer vorbezeichneten Ausnahme obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

13.5 Die Parteien werden die in ihrem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei auf deren Aufforderung nach Vertragsbeendigung herausgeben oder unwiederbringlich vernichten. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse, sofern deren Herausgabe oder Vernichtung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre.

13.6 Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für die vereinbarte Vertragslaufzeit und besteht nach Vertragsbeendigung für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort.

13.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dasjenige Erfahrungswissen (z.B. Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how), welches im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis des Auftragnehmers oder der vom Auftragnehmer zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist, zu nutzen. Dies gilt nicht im Falle der drohenden Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers. Die Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung bleibt hiervon unberührt .

13.8 Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.

13.9 Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien mit dem Abschluss des Hauptvertrags einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 Abs. 3 DSGVO tätig und wird die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach diesen Bestimmungen und nach den Weisungen des Auftraggebers verarbeiten.

14. Höhere Gewalt

Der Auftragnehmer haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Unter Fälle von höherer Gewalt fallen alle unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung je nach Umfang und Dauer des Ereignisses höherer Gewalt zu unterbrechen und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden können. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Leistungserbringung gerät der Auftragnehmer nicht in Verzug. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

15. Änderungsvorbehalt der AGB

15.1 Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Auftraggeber nicht zumutbar. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Auftraggeber angenommen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen AGB fort.

15.2 Der Auftragnehmer behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,

    • soweit der Auftragnehmer hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
    • soweit der Auftragnehmer damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
    • soweit der Auftragnehmer zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
    • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Auftraggeber ist; oder
    • wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Auftraggeber.

15.3 Das Kündigungsrecht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Die Abtretung von Rechten aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei.

16.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: 23. Juli 2024